Schulrat

Beschreibung Schulrat

Hinweis: Die Schulleitung hat (als beratende Stimme) Einsitz im Schulrat, jedoch ohne Stimmrecht.

Der Schulrat gliedert sich in Ressorts. Er übt die unmittelbare Aufsicht über die vom Schulträger geführten Schulen aus. Ihm obliegen alle Aufgaben, die nicht einem anderen Organ des Schulträgers zugewiesen sind. Der Schulrat hat das Recht, dem Gemeinderat in allen das Schulwesen betreffenden Angelegenheiten Antrag zu stellen. Die Aufgaben der kommunalen Schulbehörde sind in den Weisungen für geleitete Volkschulen und des Promotionsreglementes geregelt. Der Schulrat ist unter anderem für die Organisation der Schule, die Schul- und Infrastrukturplanung, für das Schulbudget und die Finanzplanung verantwortlich. Er entscheidet über Schülerinnen- und Schülertransporte und über die Schülerverpflegung. Er bestimmt Unterrichtszeiten und erlässt eine  Hausordnung. Er stellt das Lehrpersonal an, soweit diese Aufgabe an ihn delegiert ist.

Der Schulpräsident hat die Gesamtverantwortung des Schulrates

Der Schulpräsident trägt die Gesamtverantwortung für die strategische Führung des Schulrates. Er ist direkter Vorgesetzter des Schulleiters und definiert seine Aufgaben und Pflichten.

Zu den Aufgaben gehören auch

  • Regelmässige Mitarbeitendengespräche mit dem Schulleiter mit Vereinbarung von Zielen
  • Genehmigt die Instrumente der Schulentwicklung: Organisationsstatut, Schulentwicklungsplanung, Qualitätskonzept der Schule Altendorf
  • Genehmigung des Jahresberichtes der Schulleitung
  • Kontrolliert mit der Fachstelle für Schulaufsicht die Umsetzung der empfohlenen Massnahmen aus der Externen Evaluation
  • Überwachung der Erfüllung der Schulpflicht
  • Entscheidung über die Rückstellung von der Schulpflicht um ein Jahr.
  • Bewilligung für den Schulbesuch an einem anderen Ort
  • Entscheidung einer Repetition einer Klasse
  • Bestimmung der Schulhauszuteilung
  • Bewilligung von vollständiger oder teilweiser Schulpflichtbefreiung

Die Aufzählung ist nicht abschliessend.