Einschulungsrechner
Geburtsdatum Ihres Kindes
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2023
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2024
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2023
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2024
Späterer Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vom Eintritt ins erste Kindergartenjahr zurückzustellen. Ihr Kind kann stattdessen im August 2024 den freiwilligen Kindergarten besuchen oder geht im August 2025 direkt in den zweiten Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2024 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2024
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2025
Vorzeitiger Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vorzeitig in den zweiten Kindergarten einzuschulen. Ihr Kind geht dann bereits im August 2024 direkt in den zweiten Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2024 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2024
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2025
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2024
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2025
Späterer Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vom Eintritt ins erste Kindergartenjahr zurückzustellen. Ihr Kind kann stattdessen im August 2025 den freiwilligen Kindergarten besuchen oder geht im August 2026 direkt in den zweiten Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2025 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2025
Vorzeitiger Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vorzeitig in den ersten Kindergarten einzuschulen. Ihr Kind geht dann bereits im August 2024 in den freiwilligen Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2024 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2026
Vorzeitiger Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vorzeitig in den zweiten Kindergarten einzuschulen. Ihr Kind geht dann bereits im August 2025 direkt in den zweiten Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2025 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2025
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2026
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2025
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2026
Späterer Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vom Eintritt ins erste Kindergartenjahr zurückzustellen. Ihr Kind kann stattdessen im August 2026 den freiwilligen Kindergarten besuchen oder geht im August 2027 direkt in den zweiten Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2026 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2026
Vorzeitiger Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vorzeitig in den ersten Kindergarten einzuschulen. Ihr Kind geht dann bereits im August 2025 in den freiwilligen Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2025 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2027
Vorzeitiger Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vorzeitig in den zweiten Kindergarten einzuschulen. Ihr Kind geht dann bereits im August 2026 direkt in den zweiten Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2026 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2026
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2027
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2026
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2027
Späterer Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vom Eintritt ins erste Kindergartenjahr zurückzustellen. Ihr Kind kann stattdessen im August 2027 den freiwilligen Kindergarten besuchen oder geht im August 2028 direkt in den zweiten Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2027 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2027
Vorzeitiger Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vorzeitig in den ersten Kindergarten einzuschulen. Ihr Kind geht dann bereits im August 2026 in den freiwilligen Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2026 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2028
Vorzeitiger Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vorzeitig in den zweiten Kindergarten einzuschulen. Ihr Kind geht dann bereits im August 2027 direkt in den zweiten Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2027 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2027
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2028
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2027
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2028
Späterer Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vom Eintritt ins erste Kindergartenjahr zurückzustellen. Ihr Kind kann stattdessen im August 2028 den freiwilligen Kindergarten besuchen oder geht im August 2029 direkt in den zweiten Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2028 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2028
Vorzeitiger Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vorzeitig in den ersten Kindergarten einzuschulen. Ihr Kind geht dann bereits im August 2027 in den freiwilligen Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2027 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2029
Vorzeitiger Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vorzeitig in den zweiten Kindergarten einzuschulen. Ihr Kind geht dann bereits im August 2028 direkt in den zweiten Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2028 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2028
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2029
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2028
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2029
Späterer Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vom Eintritt ins erste Kindergartenjahr zurückzustellen. Ihr Kind kann stattdessen im August 2029 den freiwilligen Kindergarten besuchen oder geht im August 2030 direkt in den zweiten Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2029 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2029
Vorzeitiger Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vorzeitig in den ersten Kindergarten einzuschulen. Ihr Kind geht dann bereits im August 2028 in den freiwilligen Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2028 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2030
Vorzeitiger Eintritt: Aufgrund des Geburtsdatums Ihres Kindes besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vorzeitig in den zweiten Kindergarten einzuschulen. Ihr Kind geht dann bereits im August 2029 direkt in den zweiten Kindergarten. Dazu reichen Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2029 eine schriftliche Mitteilung beim Schulrat ein.
Erstes Kindergartenjahr (freiwillig)
Regulärer Eintritt: August 2029
Zweites Kindergartenjahr (obligatorisch)
Regulärer Eintritt: August 2030
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